Verteilschlüssel
Die von der Initiative KulturRegionFördern (KRF) eingeworbenen
Förderungen werden zeitnah, spätestens jedoch 50 Tage nach
Zahlungseingang, an die Kultureinrichtungen aus dem aktuellen
Mandantenportfolio weitergeleitet.
Das KRF-Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Nach dem Jahresabschluss erhalten Mandanten und Förderer
eine Übersicht mit allen Eingängen und Auszahlungen.
Grundlage hierfür ist der folgende Verteilschlüssel:
- Umsätze bis 50.000 € p.a., Ausschüttung je zur Hälfte in
gleichen Teilen und entsprechend den aktiven Mitgliedern an die Mandanten,
Honorar KRF 25 %
-
Umsätze ab 50.000 € p.a., Ausschüttung wie 1. bei 35 % KRF Honorar
und 5.000 Werbekosten.
Ausschüttungsschlüssel
Zu Beispiel 1: 37.500 € Ausschüttung an die Mandanten, bei 50.000 € Jahresumsatz
| 50.000 € |
Umsatz bei 10 Mandaten mit insgesamt 2.000 Mitgliedern |
| 12.500 € |
Vermittlungshonorar 25 % |
| 37.500 € |
Ausschüttung |
| 18.750 € |
Mandantenausschüttung, entspricht 1.870 € pro Mandant und 9,375 € pro Mitglied |
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| 3.750 € |
Jahresergebnis für Mandant mit 200 Mitgliedern bei 50.000 € Förderergebnis p.a.
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Zu Beispiel 2: 73.000 € Ausschüttung an die Mandaten, bei 120.000 € Jahresumsatz
| 120.000 € |
Umsatz bei 10 Mandanten mit 2.000 Mitgliedern |
| 50.000 € |
siehe Beispiel 1 |
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| 3.750 € |
Zwischensumme 1 |
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| 70.000 € |
| 5.000 € |
Werbekosten |
| 40.500 € |
Ausschüttung |
| 20.250 € |
Mandatsausschüttung, entspricht 2.025 € pro Mandat und 10.125 € pro Mitglied |
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| 4.050 € |
Zwischensumme 2 |
| 7.800 € |
Ergebnis für Mandat mit 200 Mitgliedern bei 120.000 € Förderergebnis p.a.
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