Über Kulturfördervereine vertreten wir engagierte Bürger*innen aus unserer Region.
Die Kulturpartner beauftragen KRF, für ihre Kulturarbeit Fördermittel
bei Unternehmen aus unserer Kulturregion zu akquirieren.
Im Rahmen dieser Arbeit ist KRF berechtigt, Konzept, Name und Logo der
Kulturpartner zu nutzen.
Die Ausschüttung der akquirierten Fördermittel erfolgt auf Basis des
KRF-Verteilschlüssels.
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Die Kulturpartner informieren KRF über die Nutzung der Fördermittel.
KRF darf die Informationen aus diesem Bericht veröffentlichen und für
seine Arbeit nutzen.
Für die Kulturpartner*innen entstehen durch die Mandantschaft im
Kulturpartnerportfolio des Projekts KRF keine Kosten gegenüber KRF.
Um sich die Ausschüttungsrechte zu sichern, gewährt der Kulturpartner
dem Projekt KRF und den Förderunternehmen folgende Leistungen:
Nennung des KRF-Projekts und seiner aktiven Förderer unter Verwendung
des von KRF gestellten Logos auf der Homepage mit Link zur KRF-Seite.
Auf mindestens einem seiner Printprodukte p.a., in seiner Kommunikation
mit den Mitgliedern (z.B. Newsletter).
Bei den begünstigten Kulturorten in Form eines vom KRF gestellten Signets, maximal im Format DIN A4,
angebracht an einem gut einsehbaren Ort.
Die Mandanten prüfen mögliche Zugänge zur Kulturarbeit der von ihnen
begünstigten Kulturorte, und ermöglichen Vernetzungsmöglichkeiten mit
den Mitgliedern des Fördervereins.
Die Kulturpartner unterstützen KRF nach Möglichkeit in ihrer
Öffentlichkeitsarbeit.
Die Mandantschaft ist für drei Kalenderjahre vereinbart.